Wie hoch fällt die Preiserhöhung aus?

Ab dem 01.01.2023 müssen die Stadtwerke Zeitz aufgrund der gestiegenen Beschaffungskosten auch die Preise in den Tarifen für Strom und Gas anheben. Im Vergleich zum Wettbewerb, der seine Preise teilweise um das Vielfache erhöht hat, fallen unsere Preisanpassungen jedoch moderat aus: Im Strom zahlen Bestandskunden ab Januar etwa das Anderthalbfache des alten Preises, im Gas verdoppeln sich die Preise für Bestandskunden.

 

Erhöhen sich meine Abschläge?

In der Jahresverbrauchsabrechnung 2022 werden unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs und der ab 2023 gültigen Preise die Abschläge berechnet und Ihnen mit Ihrer Jahresrechnung mitgeteilt. Wenn Sie selbst Ihre Abschläge anpassen möchten, nutzen Sie bitte das Online-Service-Center über das Login auf unserer Webseite – einfach, unkompliziert und zu jeder Tageszeit verfügbar.

 

Abschläge, Rechnungen einsehen, Jahresverbrauch checken, geht das auch online?

Die Stadtwerke haben einen Online-Kundenservice in dem Sie ihre Verträge mit uns direkt online verwalten können. Hier ändern Sie ihren Abschlag, sehen ihre letzten Rechnungen, können ihre Jahresverbräuche checken oder die Bankverbindung ändern aber auch einen Zählerstand melden.

Probieren Sie es doch mal aus: Zum Online-Kundenservice geht es hier entlang.

Wie ist der Stand von Strom- und Gaspreisdeckel?

Die Bundesregierung beschließt am 11.11.2022 die sogenannte Soforthilfe im Gas. In welcher Form die von der Politik geplanten Strom- und Gaspreisdeckel umgesetzt werden, ist derzeit noch unklar. Bislang liegt lediglich der Vorschlag einer Expertenkommission vor. Fest steht aber eins: Die Stadtwerke bleiben hier völlig transparent. Wir geben jede Entlastung, die beschlossen wird an unsere Kunden weiter.

 

Was ist die Soforthilfe bzw. die Dezemberhilfe für Gaskunden?

Alle Haushalts- und kleine Gewerbekunden, die am 1. Dezember 2022 von SWZ versorgt werden, sollen im Dezember eine Einmalzahlung erhalten. Diese Einmalzahlung berechnet sich aus einem Zwölftel der Jahresverbrauchsprognose und dem Preis, der am 01.12.22 vereinbart ist. Das entsprechende Gesetz soll am 11.11.22 beschlossen werden. Aktuell arbeiten wir daran, alles für eine rechtzeitige Umsetzung vorzubereiten.
Mieter sollen die Soforthilfe über die Betriebskostenabrechnung ihres Vermieters erhalten.

 

Wie oft werden die Strom- und Gaspreise für Endkunden geändert?

Der Markt wird sich weiterhin stark ändern. Ursache hierfür sind viele Faktoren wie der Ukraine-Krieg, die Verfügbarkeiten von Kraftwerken oder aber die Konjunkturlage.

Die Energieversorger sind beim Einkauf von Energie deshalb mit Kosten in nie dagewesener Höhe konfrontiert. Zum Teil müssen sie mehr als das Zehnfache für den Energieeinkauf bezahlen als noch Anfang 2021. Das führt dazu, dass die Energieversorger trotz eines vorausschauenden Einkaufes die gestiegenen Kosten an die Kunden weitergeben müssen. 

Mit ihrer langfristigen Beschaffungsstrategie streben die Stadtwerke Zeitz eine Preisstabilität für jeweils ein Jahr an. Jedoch müssen auch wir neue Umlagen und die enorm gestiegenen Beschaffungskosten weitergeben. Deshalb ist es wahrscheinlich, dass Kunden nun mehrfach im Jahr mit Gaspreisänderungen rechnen müssen. Preisanpassungen erfolgen immer mit einer Frist von sechs Wochen. Kunden haben dann die Möglichkeit, ihr Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen und sich einen anderen Lieferanten zu suchen.

 

Was ist die Gasspeicherumlage?

Mit Blick auf die Gas-Versorgungssicherheit hat die Bundesregierung ein Gesetz beschlossen, das konkrete Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vorgibt. Dies soll dazu beitragen, dass im Winter auch bei dem Ausfall von Gasimporten die Gasversorgung in Deutschland gesichert ist. Die dafür bis zum anfallenden Kosten werden über die sogenannte Gasspeicherumlage finanziert. Diese Umlage fließt als Preisbestandteil in den Gaspreis ein, wodurch alle Gaskunden solidarisch an den Mehrkosten beteiligt werden.

Die Umlage beträgt: 0,059 Cent pro Kilowattstunde

 

Was ist mit der Gasbeschaffungsumlage?

Die SWZ geben ab 1. Oktober 2022 den bereits beschlossenen Wegfall der Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent netto pro Kilowattstunde und die Mehrwertsteuersenkung auf Gas von 19 auf 7 Prozent vollständig an ihre Kunden weiter.

Die Bundesregierung hat sich nunmehr gegen die Gasbeschaffungsumlage entschieden und stellt stattdessen einen Abwehrschirm in Höhe von 200 Milliarden Euro zur Verfügung. Er dient unter anderem zur Finanzierung einer Gaspreisbremse und soll dazu beitragen, dass alle gut zurechtkommen und die Preise bezahlen können.

 

Was ist die Bilanzierungsumlage?

Die Bilanzierungs­umlage beträgt ab dem 1. Oktober 0,57 Cent pro Kilowatt­stunde, um so dem Gasnetzbetreiber Trading Hub Europe (THE) den kurzfristigen Zukauf von Gas erleichtern. Denn erhöht sich der Gasbedarf, muss das Unternehmen den Druck im Netz aufrechterhalten und schnell Gas zukaufen. Da dies aktuell sehr teuer ist, sollen diese Kosten durch die Bilanzierungs­umlage ausgeglichen werden.

 

Ab wann und wie lange müssen die Umlagen gezahlt werden?

Umlagen können erstmals für den Oktober 2022 erhoben werden. Energieversorgern ist es in der Regel nicht möglich, diese Umlagen vorzufinanzieren. Daher sind wir gezwungen, diese Umlagen direkt weiterzugeben.

Die Gasspeicherumlage wird nach derzeitigem Stand vom 01.10.2022 bis zum 01.04.2025 erhoben. Sie wird halbjährlich neu festgelegt.

 

Was ist mit der Mehrwertsteuersenkung auf Gas?

Die Mehrwertsteuersenkung auf Gas- und Wärmelieferungen von 19 auf 7 Prozent ab 1. Oktober 2022, geben die Stadtwerke vollständig an ihre Kunden weiter.

 

Was kann ich tun, wenn ich die Rechnung nicht mehr bezahlen kann?

Sollten Sie bereits absehen können, dass Sie eine Rechnung oder die erhöhten Abschläge nicht bezahlen können, melden Sie sich frühzeitig in der Abteilung Forderungsmanagement unter der Telefonnummer 03441/855134 oder Mail: mahnwesen@stadtwerke-zeitz.de. Gemeinsam kann man dann im Dialog nach Lösungen suchen und so ggf. Notlagen im Vorfeld vermeiden. Ebenso sollten die betroffenen Personen rechtzeitig mit Ihren örtlichen Transferleistungsträgern (Sozial- und Arbeitsämter) sowie Energie- und Sozialberatungsstellen Kontakt aufnehmen, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen.