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Zeitz Strom eHOME - Unser Tarif für Wallboxen und Wärmepumpen
Sie besitzen eine Wärmepumpe, Wallbox oder Klimaanlage? Großartig! Die Bundesregierung fördert Ihren Einsatz für die Energiewende durch reduzierte Netzentgelte. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Was bedeutet das für Sie? Welche Vorteile können Sie nutzen? Erfahren Sie hier alles, was Sie wissen müssen.
Mit steuerbaren Verbrauchseinrichtungen die Energiezukunft gestalten
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Ladeinfrastrukturen für Elektromobilität (Wallboxen) sind entscheidend für die Energiewende. Aufgrund ihrer hohen Leistung kann der Netzbetreiber die Leistung dieser Geräte temporär auf 4,2 kW begrenzen, um eine Überlastung des Stromnetzes zu verhindern. Diese Mindestleistung gewährleistet den Betrieb von Wärmepumpen und das Laden von Elektroautos. Im Gegenzug für diese Steuerung profitieren Betreiber von reduzierten Netzentgelten. Diese Regelung ist in § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgelegt.
Die Steuerung betrifft alle Wärmepumpen, Wallboxen, Stromspeicher und Klimaanlagen, die nach dem 1.1.2024 in Betrieb genommen werden. Nachtspeicherheizungen sind davon ausgenommen. Verbrauchseinrichtungen mit einer Höchstlast unter 4,2 kW werden nicht reguliert. Mehrere kleinere Anlagen hinter einem Zähler werden als eine Anlage behandelt, sodass sie zusammen den Wert von 4,2 kW erreichen müssen.
Anlagen, die vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen wurden, haben Bestandsschutz. Wenn bereits ein reduziertes Netzentgelt gewährt wurde, gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2028. Betreiber können freiwillig in die neue Regelung wechseln, wobei ein Wechsel zurück ausgeschlossen ist.
Anlagen, bei denen eine Steuerung technisch nicht möglich ist, sind von der Reduzierung des Netzentgeltes nach § 14a ausgenommen. Dies muss dem Netzbetreiber nachgewiesen werden. Öffentliche Ladepunkte sind ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen.
Als Ausgleich für diese netzorientierte Steuerung erhalten Betreiber eine Reduzierung der Netzentgelte. Es stehen zwei Module zur Auswahl, ab 2025 kommt ein drittes Modul hinzu.
Modul 1: pauschale Reduzierung des Netzentgeltes
Dieses Modul kommt zur Anwendung, wenn die Verbrauchseinrichtungen für Ihren Haushaltsstrom wie Kühlschrank und Elektrogeräte und die steuerbare Verbrauchseinrichtungen über einen Zähler gemessen werden. Hierbei wird eine pauschale Reduzierung auf das Netzentgelt gewährt.
Modul 2: Rabatt auf den Arbeitspreis und Wegfall des Grundpreises
Wird der Verbrauch der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen über einen separaten Zähler gemessen, kommt das Modul 2 zur Anwendung. Hierbei gibt es einen Rabatt auf den Arbeitspreis des Netzengeltes. Der Netz-Grundpreis entfällt.
Sie wählen das Modul bei der Anmeldung der steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber. Die Abrechnung erfolgt nach dem dort gewählten Modul.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die steuerbare Verbrauchseinrichtung mit den notwendigen technischen Einrichtungen einschließlich Steuerungseinrichtungen ausgestattet und stets steuerbar ist.
Modul 1: pauschale Reduzierung des Netzentgeltes
Grundpreis, brutto
Arbeitspreis, brutto
Abzüglich pauschaler Reduzierung in Höhe von 159,35 Euro/Jahr.
Modul 2: Rabatt auf den Arbeitspreis und Wegfall des Grundpreises
Grundpreis
Arbeitspreis
Preisliste, Verträge und Formulare
Sie finden untenstehend das Preisblatt und den Vertrag für den Tarif ZEITZ Strom eHOME sowie Downloads zu allgemeinen und ergänzenden Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und Gewerbekunden.
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